Barrierefreihtserklräung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Room52 ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.room52.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Im Rahmen unserer Bemühungen zur Barrierefreiheit setzen wir folgende Maßnahmen um:
Semantische HTML-Struktur für bessere Screenreader-Kompatibilität
Alternativtexte für alle informativen Bilder
Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG-Richtlinien
Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
Skalierbare Schriftgrößen und responsive Gestaltung
ARIA-Labels für interaktive Bedienelemente
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können bei einigen Inhalten Einschränkungen bestehen. Insbesondere bei eingebetteten Drittanbieter-Inhalten (z. B. Buchungstool) können wir die vollständige Barrierefreiheit nicht in jedem Fall gewährleisten. Wir arbeiten jedoch daran, bestehende Barrieren zeitnah zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte:
Room52
Untermieming 52
6414 Mieming
Telefon +43 699 12084889
E-Mail room_52@icloud.com
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und etwaige Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollte eine zufriedenstellende Lösung auf Ihre Anfrage nicht möglich sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice unterstützt bei der Durchsetzung der Barrierefreiheit:
Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
www.sozialministeriumservice.at
Diese Erklärung wurde am 29. März 2026 erstellt.